Wer mit der Rürup-Rente für sein Alter vorsorgt, kann die Beiträge nach dem Alterseinkünftegesetz von der Steuer absetzen. 2005 sind bereits 60% der Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2% bis auf 100% an.
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